Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

Prabhlin K. Sidhu

Tätigkeit


Strafrecht

Ich bin ausschließlich im Bereich des Strafrechts und den unmittelbar zugehörigen Nebengebieten als Strafverteidigerin tätig. Dabei begleite ich Sie gerne im gesamten Strafverfahren, also dem Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Strafvollstreckungsverfahren. 

Daneben werde ich auch als Zeugenbeistand tätig, wenn Sie als Zeuge zu einer Vernehmung geladen sind. Denn als Zeuge ist man nicht immer zu einer Aussage verpflichtet. Ich prüfe gerne für Sie, ob in Ihrem Fall Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte greifen und von diesen Rechten Gebrauch gemacht werden sollte.

Dabei werde ich nicht nur beratend tätig, sondern kann Sie auch zu Vernehmungsterminen begleiten, um diese Rechte effektiv durchzusetzen.

    • geboren in Sinsheim

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg mit dem Schwerpunkt "Strafrecht in der modernen Gesellschaft“, Abschluss: 1. Juristisches Staatsexamen sowie den akademischen Grad der Dipl. Juristin

    • Während des Studiums Vorstandsvorsitzende bei ELSA Regensburg e.V.

    • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgericht Nürnberg, Abschluss: 2. Juristisches Staatsexamen

    • Seit 2022 als selbständige Rechtsanwältin tätig

    • Aktuell in Fortbildung bei der DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung sowie Serviceleistungen mbH zur Erlangung der Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Strafrecht

  • Ich berate sie gerne auf Deutsch, Englisch, Punjabi und Hindi.

    Bei jeder anderen Sprachen kann jederzeit ein Dolmetscher für die einfachere Kommunikation hinzugezogen werden.

  • Rechtsanwalt Helmut Mörtl
    Fachanwalt für Strafrecht
    Kanzlei Mörtl

    Rechtsanwalt Christian Reiser
    Fachanwalt für Strafrecht
    Kanzlei Reiser

Häufige Fragen

  • Sie haben das Recht in jeder Lage des Strafverfahrens einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und beizuziehen. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen einer Festnahme oder einer Hausdurchsuchung.

    Dabei sollten Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen, denn Sie sind niemals verpflichtet an der Strafverfolgung sich aktiv zu beteiligen. Schnellstmöglich sollte dann ein Rechtsanwalt für die weitere Vorgehensweise kontaktiert werden, der für Sie Akteneinsicht beantragen kann.

  • Die Rechtsanwaltsvergütung im Strafrecht richtet sich entweder nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder einer individuellen Honorarvereinbarung je nach Einzelfall. Bei einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Sie über die zu erwartenden Kosten und über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung. In geeigneten Fällen übernehme ich Ihren Fall auch als Pflichtverteidigerin, in diesem Fällen kommt die Staatskasse zunächst für meine Kosten auf.

  • Die Anwaltskanzlei befindet sich in unmittelbare Nähe des Ostentors in der Adolf-Schmetzer-Straße 8 in Regensburg.

    Für die Anreise mit dem Auto stehen Parkplätze in der Sedanstraße direkt neben der Kanzlei zur Verfügung. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie mit dem Bus 10 über die Haltestelle „Weißenburgstraße“ einfach zu erreichen.